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Technologietransfer Wir verstehen darunter die rechtliche Absicherung von Transferprozessen aus der Forschung in die Wirtschaft. Die Absicherung erfolgt durch ein individuelles Vertragswerk. Dessen Inhalt richtet sich nach dem Stadium und dem Zweck des F&E-Projektes. Wir wenden uns hier an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (Leibniz etc.), Universitäten und Fachhochschulen, Spin-offs im Speziellen, Unternehmen im Allgemeinen. Dabei suchen wir bewusst die Konkurrenz zu Transferintermediären, denen unsere rechtliche Kompetenz oft fehlt. Wir begleiten auch eXIST-Gründungsstipendiaten. |
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